BVBW-Versicherung und Ihre Leistungen

Für Vereine und deren Mitglieder, die keine Möglichkeit haben, sich über den Fachverband Bogensport bei den Landessportbünden zu versichern, hat der BVBW eine Vermögensschaden-Haftpflicht- und D&O-Versicherung für Vereine sowie eine Unfallversicherung für die Mitglieder der Vereine abgeschlossen.

Versichert sind sämtliche Mitglieder (aktiv/passiv) ohne namentliche Nennung und deren Vereine, die namentlich genannt sind, die sich beim Bogensportverband Baden-Württemberg e.V. für die Versicherungsleistung angemeldet haben und vom Bogensportverband Baden-Württemberg e.V. der Versicherung gemeldet wurden.

Der Versicherungsbeitrag ist in der Beitrags- und Gebührenordnung des BVBW ersichtlich und kann unter Media im Downloadbereich der Homepage herunter geladen werden.

Das MODUL Vermögensschaden-Haftpflicht- D&O Versicherung beinhaltet folgendes:

  • Versichertes Risiko Vermögensschaden-Haftpflicht
  • Versicherte Tätigkeiten Verband gem. Ihrer Satzung
  • Vereinbarte Versicherungssumme 250.000,00 € für Vermögensschäden

Jahreshöchstleistungen 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Selbstbehalt(e) je Versicherungsfall 100,00 € für Vermögensschäden

Entschädigungsgrenzen

  • Vertragsstrafe wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten 25.000,00 €
  • Verlust von eigenen Dokumenten 100.000,00 €
  • Kosten bei Reputationsschäden 100.000,00 €
  • Vertrauensschäden 100.000,00 €
  • Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Webseite 100.000,00 €
  • Kosten für strafrechtliche Verteidigung 100.000,00 €

 

MODUL Betriebs-Haftpflicht beinhaltet folgendes:

  • Versichertes Risiko Betriebs-Haftpflicht
  • Versicherte Tätigkeiten Verband gem. Ihrer Satzung
  • Vereinbarte Versicherungssumme 3.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden (pauschal)

Jahreshöchstleistungen 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Selbstbehalt(e) je Versicherungsfall

  • 0,00 € für Personenschäden
  • 100,00 € für Sachschäden

Entschädigungsgrenzen

  • Obhutsschäden (für bis zu 6 Monate gemietete, geleaste, gepachtete oder geliehene Sachen) 50.000,00 €

Mindestversicherungssummen

  • Für die AKB-Deckung gelten die für die Betriebs-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen und Maximierungen, mindestens jedoch die gesetzlichen Mindestversicherungssummen je Schadenfall:
  • Personenschäden 7.500.000,00 €
  • Sachschäden 1.000.000,00 €
  • Vermögensschäden 50.000,00 €

 

Modul Unfallversicherung beinhaltet folgendes:

Leistungen/Versicherungssummen

  • Invaliditätsleistung Grundsumme   33.000,00 €
  • Höchstleistung bei Vollinvalidität    74.250,00 €
  • Vollinvalidität                                        3.300,00 €

Kostenerstattung bis

  • Kurkosten *                          2.500,00 €
  • Bergungskosten *               7.500,00 €
  • Kosmetische Operationen * 785,00 €
Invalidität mit Progression 225%

 

Versicherung für fremde Rechnung

Die Versicherung gilt zugunsten der versicherten Personen abgeschlossen, d.h. die einzelnen versicherten Personen haben Anspruch auf die Versicherungsleistungen (Versicherung für fremde Rechnung). § 16 und § 18 Nr. 4 der Allgemeinen Bedingungen 2008 für die Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung AG(Mannheimer AB-Unfall ´08) bleibt unberührt.

Deckungsumfang

Die Versicherung umfasst im Rahmen der zugrundeliegenden Bedingungen nur die Unfälle, von denen die beaufsichtigten  Mitglieder bei oben beschriebenen Sportart betroffen werden. Unfälle anlässlich von Übungen in anderen als der genannten Sportart sind mitversichert, wenn sie als Vorbereitung für die Ausübung der genannten Sportart zweckdienlich sind und vom Verein ausdrücklich angeordnet und beaufsichtigt sind.

Die Versicherung umfasst ebenfalls die Unfälle, von denen die Mitglieder während der Vereinsübungsstunden, Proben und Aufführungen sowie Vereinsversammlungen und ferner Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrage des Vereins teilnehmen und die dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden.

Unfälle auf direktem Weg nach und von den örtlich durchgeführten Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, die im Auftrage des Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen.

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. durch Einkauf, Besuch von Gaststätten zu Privatzwecken) unterbrochen wird.

Der Auf-und Abbau von Zelten und sonstigen Bauarbeiten und dergleichen (z.B. auch Bühnenarbeiten) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.